601. Der Soldat soll möglichst unbeobachtet vom Feind,
schnell und kräftesparend sein Ziel erreichen.
Die Art der Bewegung wählt er entsprechend
- seinem Auftrag,
- dem Verhalten des Feindes und
- dem Gelände.
Oft folt er dem Beispiel des Gruppenführers oder seiner Kameraden. Stets
nutzt er eigenes Feuer für seine Bewegungen.
602. Die häufigsten Bewegungsarten sind
(1) Gehen,
(2) Kriechen, Gleiten,
(3) Hinlegen und Aufstehen,
(4) Sprung.
603. Für die Tragweise der Handwaffen/Panzerabwehrwaffen gelten ergänzend die Dienstvorschriften für die einzelnen Waffen1).
604. Solange es Lage und Gelände erlauben, geht der
Soldat aufrecht.
Gebückt geht der Soldat in einem Gelände, das der Feind einsehen kann
und dessen Geländebedeckungen und -formen ein aufrechtes Gehen nicht mehr
zulassen.
Muß der Soldat damit rechnen, daß er plätzlich auf Fein stößt,
geht er mit seiner Waffe in Pirschhaltung vor.
605. Beim Gehen in Feindnähe setzt der Soldat
den Fuß vorsichtig auf (Bild 601), und zwar
- bei weichem Boden mit dem Absatz,
- bei hartem Boden mit der Fußspitze,
- im Gras mit der ganzen Fläche,
- im Wald mit der Fußspitze schiebend oder räumend,
- im Wasser mit der Fußspitze nach unten eintauchend und zum Grund tastend,
- auf Eis und Schneeglätte mit der ganzen Fläche.
Bild 601
Aufsetzen des Fußes
Dadurch kann er Geräusche vermindern, die z.B. entstehen,
wenn er auf umherliegende Zweige tritt oder wenn Steine wegrollen.
Er macht kleine Schritte, damit er seinen Körper leichter auffangen kann,
wenn er plötzlich stolpert oder hängenbleibt.
606. Das Gehen auf gefrorenem Schnee verursacht knirschende Geräusche, die weithin hörbar sind. Auch auf Harsch sind Trittgeräusche kaum vermeidbar; das Brechen der Harschdecke ist weit zu hören. Bewegungen im Pulverschnee sind kaum zu vernehmen.
607. Die Handwaffe trägt der Soldat in der
Regel mit einer Hand (Nr 603). Mit der anderen Hand kann
er in Bewegungsrichtung tasten, Zweige beiseite drücken oder beim Fallen
den Körper abstützen.
Weggedrückte Zweige darf er nicht zurückschnellen lassen, damit sie
dem Hintermann nicht ins Gesicht schlagen (Augenverletzungen!) und Geräusche
verursachen.
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1)
- ZDv 3/13 "Das Gewehr G3",
- ZDv 3/14 "Das Maschinengewehr",
- ZDv 3/15 "Die Pistole P1 und die Maschinenpistole MP2/MP2A1",
- ZDv 3/16 "Die leichte Panzerfaust",
- AnwFE 215/720 "Die schwere Panzerfaust"