Kapitel 7

Tarnen und Täuschen

V. Schutz gegen Listen des Feindes

721. Der Soldat muß damit rechnen, daß der feind ihn stets von neuem zu täuschen oder zu überlisten versucht. Ständiges Beobachten, Sichern und Auswerten auch scheinbar nebensächlicher Einzelheiten sowie das Bemühen, die Denweise des Feindes nachzuvollziehen, helfen Listen rechtzeitig zu erkennen.

722. Neben den in Nr 710 bis 712 (hier nicht aufgeführt) genannten Möglichkeiten des Täsuchens muß sich der Soldat auf folgende Listen des Feindes einstellen:

723. Der Soldat muß auch stets auf Listen gefaßt sein, die gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen. Es ist damit zu rechnen, daß der verdeckt kämpfende Feind

 

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