1001. Der Soldat muß auch bei eingeschränkter Sicht seinen Auftrag so zuverlässig und sicher ausführen wie bei klarer Sicht.
1002. Die Sicht kann für das menschliche Auge eingeshränkt
werden u.a. durch
- Dunkelheit,
- natürlichen Nebel und starken Dunst,
- künstlichen Nebel,
- Niederschläge (Regen, Schnee),
- Staub und Rauchwolken.
Helles Mondscheinlicht und Schnee können andererseits die bei Dunkelheit
herrschenden Sichtverhältnisse verbessern.
1003. Nachtseh-, Radar- und Geländeüberwachungsgeräte können in unterschiedlicher Weise die Sichteinschränkungen vermindern oder gar aufheben. Der Soldat muß die Möglichkeiten und Grenzen dieser Geräte sowohl für den eigenen Einsatz als auch für den des Feindes kennen.
1004. Eingeschränkte Sicht begünstigt
- Überraschung,
- Tarunung und Täschung,
- die Wirksamkeit von Geländehindernissen und Sperren,
- den Schutz gegen Beobachtung ohne technische Geräte.
Sie behindert
- die Beobachtung,
- das Zurechtfinden im Gelände,
- die Bewegungen,
- das Verbindunghalten,
- das Zusammenwirken,
- den Feuerkampf.
Viele Tätigkeiten des Soldaten beanspruchen bei eingeschränkter Sicht
mehr Zeit, Verwechslungen und Verwirrung entstehen leichter als bei klarer Sicht.
Die sich daraus ergebende Anspannung läßt den Soldaten scneller ermüden
als sonst.
1005. Grundregeln für das Verhalten bei eingeschränkter
Sicht sind (Bild 1001):
- Tarnung wie bei klarer Sicht (z.B. persönliche Tarnung, Tarnung der Stellung)
- Nur mit gedämpfter Stimme sprechen! Keine lauten Kommandos!
- Geräusche vermeiden; Ausrüstungsgegenstände befestigen oder
umwickeln!
- Licht nur auf Befehl! Racuhen nur, wenn ausdrücklich erlaubt und dann
in Deckung gegen Sicht!
- Mütze tragen, wenn nichts anderes befohlen ist!
Bild 1001
Verhalten bei eingeschränkter Sicht
1006. Oft muß der Soldat bei eingeschränkter
Sicht neben dem Gehör seinen Tastsinn gebrauchen, damit er
- sich möglichst lautlos und sicher bewegen
- Waffen, Kampfmittel und Gerät bedienen,
- Gegenstände erkennen und
Selbst- und Kameradenhilfe leisten kann.