209. Man unterscheidet fließende und stehende Gewässer (Bild 203).
Bild 203
210. Binnengewässer werden durch Ufer, Meere durch
Küsten begrenzt.
Uferformen sind:
- Steilufer
- Flachufer
- Verlandungszonen (Schilfgürtel)
- Deich.
Küstenformen sind:
- Steilküste,
- Flachküste,
- Strand (Fels-, Sand-, Schlickstrand),
- Watt (z.B. im Küstengebiet der Nordsee),
- Düne,
- Deich. (Bild 204)
Bild 204
211. Je nach Tiefe ist ein Gewässer
- seicht (bis 0,35 m tief),
- mäßig tief (bis 1,20 m tief),
- tief (bis 2,30 m tief),
- sehr tief (mehr als 2,30 m tief).
212. Die Stromgeschwindigkeit läßt Rückschlüsse auf den Gewässergrund zu. Schwache Strömung kann auf verschlammten Gewässergrund hindeuten; eine mittlere Strömung füjrt zur Ablagerung von Sand oder feinem Kies; bei starker und sehr starker Strömung besteht der Gewässergrund meist aus Kies oder Fels.
213. Gewässer können sich in ihrem Verlauf nach
Breite und Tiefe ändern, auch die Beschaffenheit des Gewässergrundes
und der Ufer sowie die Stromgeschwindigkeit können wechseln. Gewitterregen,
Schneeschmelze oder anhaltende Trockenheit führen zu weiteren Veränderungen.
Bewegungen der Truppe können dadurch gehemmt oder behindert
werden.
214. Bei fließenden Gewässern sind für
die Orts- und Ruchtungsangaben die Bezeichnung
- unterstrom (in Stromrichtung) und
- oberstrom (entgegen der Stromrichtung)
zu verwenden, z.B. "Furt 300 unterstrom der Straßenbrücke bei
A-Dorf".
In Stromrichtung spricht man bei fließenden Gewässern von "rechtem"
und "linkem" Ufer.