III. Gewässer

209. Man unterscheidet fließende und stehende Gewässer (Bild 203).

Bild 203
Bild 203

210. Binnengewässer werden durch Ufer, Meere durch Küsten begrenzt.
Uferformen sind:
- Steilufer
- Flachufer
- Verlandungszonen (Schilfgürtel)
- Deich.

Küstenformen sind:
- Steilküste,
- Flachküste,
- Strand (Fels-, Sand-, Schlickstrand),
- Watt (z.B. im Küstengebiet der Nordsee),
- Düne,
- Deich. (Bild 204)

Bild 204
Bild 204

211. Je nach Tiefe ist ein Gewässer
- seicht (bis 0,35 m tief),
- mäßig tief (bis 1,20 m tief),
- tief (bis 2,30 m tief),
- sehr tief (mehr als 2,30 m tief).

212. Die Stromgeschwindigkeit läßt Rückschlüsse auf den Gewässergrund zu. Schwache Strömung kann auf verschlammten Gewässergrund hindeuten; eine mittlere Strömung füjrt zur Ablagerung von Sand oder feinem Kies; bei starker und sehr starker Strömung besteht der Gewässergrund meist aus Kies oder Fels.

213. Gewässer können sich in ihrem Verlauf nach Breite und Tiefe ändern, auch die Beschaffenheit des Gewässergrundes und der Ufer sowie die Stromgeschwindigkeit können wechseln. Gewitterregen, Schneeschmelze oder anhaltende Trockenheit führen zu weiteren Veränderungen.
Bewegungen der Truppe können dadurch gehemmt oder behindert werden.

214. Bei fließenden Gewässern sind für die Orts- und Ruchtungsangaben die Bezeichnung
- unterstrom (in Stromrichtung) und
- oberstrom (entgegen der Stromrichtung)
zu verwenden, z.B. "Furt 300 unterstrom der Straßenbrücke bei A-Dorf".
In Stromrichtung spricht man bei fließenden Gewässern von "rechtem" und "linkem" Ufer.

 

zurückweiter

zurück zum Inhaltsverzeichnis von Teil A