IV. Geländebedeckungen

215. Neben den Geländeformen prägen die Geländebedeckungen den Charakter eines Geländeabschnitts.
Zu den Geländebedeckungen gehören
(1) der Bewuchs (Bild 205),
(2) die Siedlungen,
(3) das Verkehrsnetz,
(4) die topographischen und
(5) die sonstigen Einzelgegenstände.

Bild 205

216. Den Wald bezeichnet man nach
- der Zusammensetzung als Laub-, Nadel- oder Mischwald,
- der Baumart, z.B. als Buchen-, Eichen-, Fichten-, Kiefern-, oder Birkenwald,
- dem Bestand und dem Alter als Schonung, Dickung, Stangenholz, Baumholz oder Altholz,
- der Dichte als lichten Wald, dichten Wald oder Dickicht.
Baumfreie Flächen im Wald sind Lichtungen, Lahlschläge oder Schneisen.

217. Zu den Siedlungen (Bld 206) zählen
- Städte, Dörfer, Gehöftgruppen, Einzelhäuser,
- industrielle und gewerbliche Anlagen, z.B. Fabriken, Lagerhäuser, Kraftwerke,
- Verkehrsanlagen, z.B. Bahnhöfe, Flugplätze, Häfen.

Bild 206
Bild 206

218. Zum Verkehrsnetz gehören
- Straßen und Wege,
- Schienenwege,
- Wasserwege.

219. Topographische Einzelgegenstände (Bild 206) sind künstlich angelegt. Sie sind markant und oft in den Karten dargestellt; es handelt sich z.B. um Kirchen, Wasserbehälter, Friedhöfe. Sie erleichtern die Zielansprache und sind ein guter Anhalt für das Zurechfinden im Gelände.

220. Sonstige Einzelgegenstände, z.B. Strohschober, Mieten, Holzstapel, Stapel von Baumaterial erleichtern die Zielansprache, die Geländetaufe und das Zurechtfinden auf dem Gefechtsfeld; wenn nötig, werden sie in Skizzen eingezeichnet.
Sie sind häufig Veränderungen unterworfen und nur im Einzelfall in Karten aufgenommen.
Einzelgegenstände ziehen als markante Punkte feindliches Feuer an.

 

V. Bodenarten

221. Von der Bodenart hängt die Begeh- und Befahrbarkeit des Untergrundes ab; sie beeinflußt den Bau von Feldbefestigungen, das Anlegen von Sperren und die Schitzwirkung gegen Waffen und Kampfmittel.
Man unterscheidet
- Stichboden, z.B. loser Sand, Kies, Moor,
- leichten Hackboden, z.B. lehmiger Sand, Lehm,
- schweren Hackboden, z.B. steifer Ton, gestgelagerte Schlacke,
- Hackfels oder Sprengfels, auch in loser Form (z.B. Geröll oder Steinschutt).
Häufig sind die Bodenarten vermischt.
Regen und Trockenheit, Schnee und Frost können die Eigenschaften der Böden, z.B. ihre Tragfähigkeit, Standfestigkeit und die Möglichkeit, den Boden zu bearbeiten, erheblich verändern.

 

VI. Übersichtlichkeit des Geländes

222. Geländeformen und -bedeckungen bestimmen den Grad der Übersichtlichkeit eines Geländeabschnittes. Daneben ist die ÜBersichtlichkeit des Geländes vom Standort des Beobachters abhängig.
Je nach den Geländebedeckungen, vor allem dem Bewuchs, der die Beobachtung beeinflußt, spricht man von
- offenem,
- bedecktem oder
- stark bedecktem
Gelände.

 

VII. Geländebeurteilung und Ausnutzung des Geländes

223. Der Soldat muß die Eigenschaften des Geländes erkennen und beurteilen, damit er feststellen kann, welche Geländeteile die Ausführung seines Auftrags begünstigen und welche sie behindern.
Er beurteilt auch die Möglichkeiten, die das Gelände dem Feind bietet.
Dann faßt er den Entschluß, wie er das Gelände für die Erfüllung seines Auftrags ausnutzt (Bild 207).
Er meldet unaufgefordert, wenn ein ihm befohlener Geländeteil die Ausführung seines Auftrages behindert oder wenn er besser geeignetes Gelände findet.

Bild 207
Bild 207

Geländebeurteilung: Geländeausnutzung,
auffallende Geländepunkte meiden

224. Je nach Lage und Auftrag soll der Soldat im einzelnen prüfen,
- welche Sicht das Gelände im und dem Feind bietet,
- wohin seine Waffen wirken können,
- wo er in Deckung gegen feindliche Waffenwirkung und Tarnschutz findet,
- welche Geländeteile dem Feind Deckung gegen die eigenen Waffen bieten,
- wo er sich gedeckt gegen Feindsicht und Feuer bewegen kann,
- welche Möglichkeiten das Gelände zur Auflockerung bietet,
- welche Möglichkeiten der Feind hat, sich gedeckt zu bewegen,
- wo das Gelände nicht begehbar ist oder wo es mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden kann.
Bei der Beurteilung ist neben dem Feind auf der Erde immer der Feind aus der Luft zu berücksichtigen.

225. In jedem Gelände ist mit feindlichen Panzern zu rechnen. Bei der Beurteilung des Geländes muß der Soldat deshalb auch prüfen, wie das Gelände den Einsatz gepanzerter Kampffahrzeuge beeinflußt. Panzerhemmnisse sind
- Wälder,
- Ortschaften,
- Hänge, Böschungen, Dämme, Knicks,
- Graben, Täler,
- Gewässer (abhängig von Uferbeschaffenheit und Gewässergrund),
- weicher Boden (Sand, feuchter und morastiger Untergrund).
Panzerhindernisse sind
- dichte Wälder aus Altholz (Baumbestand 3-4 m, Baumdurchmesser über 30 cm),
- steile Hänge, Böschungen, Dämme, Schluchten, breite Gräben,
- tiefe und breite Gewässer,
- Sümpfe, Moore,
- Panzerabwehrgräben.

 

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