IV. Gebrauch von technischen Mitteln

a Allgemeines

1014. Gefechtsfeldbeleuchtung, Nachtseh-, Radar-, und Geländeüberwachungsgeräte erleichtern Aufklärung und Sicherung. Sie helfen dem Soldaten, seinen Auftrag bei eingeschränkter Sicht auszuführen.
Gefechtsfeldbeleuchtung dient der Aufhellung des Gefechtsfeldes für Beobachtung und Feuerkampf mit
- Licht aus Scheinwerfern,
- pyotechnischen Mitteln und
- Behelfsmitteln.
Nachtsehgeräte erleichtern
- Bewegungen,
- Beobachtung und
- gezieltes Schießen.
Radargeräte zur Gefechtsfeldüberwachung ermöglichen es, Ziele aufzuklären.
Geländeüberwachungsgeräte, z.B. Sensoren unterstützen die Sicherung. Sie sprechen auf erschütterungen des Bodens, Berührung, Geräusche oder Temperaturunterschiede an und zeigen diese über Funk oder Draht an, oder sie lösen auf andere Weise Alam aus.

 

b Gefechtsfeldbeleuchtung

1015. Zweck der Gefechtsfeldbeleuchtung ist es, zeitlich und räumlich begrenzt Sichtverhältnisse wie bei Helligkeit zu schaffen. Ihr Einsatz soll den Feind überraschen.
Der Soldat muß jede Gefechtsfeldbeleuchtung zum Beobachten und zum Feuerkampf ausnutzen.

1016. Die Mittel zur Gefechtsfeldbeleuchtung dürfen nur dann und so lange verwendet werden, wie es für den Kampf notwendig ist. Der Einsatz wird dem Soldaten befohlen. Ihre Licht darf die eigene Truppe weder enttarnen noch blenden.

1017. Der Bediener eines Weißlichtscheinwerfers leuchtet entweder unmittelbar auf ein Ziel (direkte Beleuchtung) oder auf eine reflektierende, schräg zur Abstrahlrichtung stehende Fläche, z.B. auf eine Hauswand. Ausnahmsweise kann er aus einer Deckung heraus auf tief hängende Wolken (150 bis 400 m) leuchten (indirekte Beleuchtung). Damit wird die Helligkeit für den Einsatz von BiV-Geräten erhöht.

1018. Infrarot-/Weißlicht-Zielscheinwerfer eignen sich nur zur Zielaufklärung und Zielbeleuchtung beim Feuerkampf gegen Einzelziele. Die Leuchtdauer darf wegen der deindlichen Aufklärung und Waffenwirkung nur bis zu 10 Sekunden betragen.

1019. Zu den pyrotechnischen Mitteln gehören:
- Leuchtpatronen mit oder ohne Fallschirm,
- Bodenleuchtkörper,
- Leuchtgeschosse (artillerie) und Leuchtpatronen (Mörser, schwere Panzerfaust) sowie
- Leuchtbomben und Leuchtgeschosse aus Luftfahrzeugen.
Mit diesen Mitteln läßt sich das Gefechtsfeld wirkungsvoll und weiträumig beleuchten.
Die Gefechtsfeldbeleuchtung kann räumlich ausgedehnt werden, wenn mehrere Geschosse so nacheinander verschossen werden, daß sich ihre Leuchtdauer überlappt.

1020. Der Soldat schießt die Leuchtpatrone mit oder ohne Fallschirm in die Richtung, in der er den Feind vermutet oder bekämpfen will. Am günstigsten wirkt sie, wenn er sie mit einem Winkel von ungefähr 60° abschießt. Er bleibt dann außerhalb des Lechtbereichs. Beim Verschießen der Leuchtpatronen mit Fallschirm muß er die Windrichtung beachten.
Die Leuchtdauer beträgt
- bis zu 10 Sekunden beim Leuchtsatz ohne Fallschirm
- bis zu 20 Sekunden beim Leuchtsatz mit Fallschirm.
Unter günstigen Bedingungen kann man in 100 m Entfernung noch Einzeleinheiten erkennen.

1021. Der Bodenleuchtkörper wird vor allem in der Sicherung, in der Verteidigung und beim Schutz von Objekten verwendet. Er beleuchtet das Gelände in einem Umkreis von etwas 100 m bis zu 40 Sekunden und alarmiert zugleich.
Der Soldat löst einen Bodenleuchtkörper mit Hilfe einer Abzugsvorrichtung (Leine, Zugdraht) aus. Ist der Bodenleuchtkörper mit einem Spann- oder einem Stolperdraht verbunden. löst der Feind ihn bei Berührung aus.

1022. Leuchtpatronen der Mörser und Leuchtgeschosse der Artillerie haben eine Leuchtdauer von etwa einer Minute. Der Leuchtradius ist verschieden. Die Leuchtkörper der Leuchtpatronen/-geshosse sind mit einem Fallschirm versehen.
Leuchtpatronen der schweren Panzerfaust haben eine Leuchtdauer von etwa 30 Sekunden bei einer Ausstoßhöhe von 200 m. Der Leuchtradius beträgt 200 m, die Reichweite bis zu 1700 m.

1023. Leuchtbomben oder Leuchtgeschosse, von Luftfahrzeuge abgeworfen oder abgeschossen, sind mit einem Fallschirm versehen. Leuchtbomben haben einen besonders großen Leuchtradius und eine lange Leuchtdauer.

1024. Blitzlichtbomben erzeugen einen Augenblick lang taghelles Licht. Aufklärungsflugzeuge verwenden sie für Luftaufnahmen bei Nacht.

1025. Zur Gefechtsfeldbeleuchtung eignen sich auch Brände im Zielgelände. Sie werden entfacht, durch
- Schießen mit Leuchtspurmunition, Brand-, Nebel- oder Sprenggeschossen, z.B. auf Gebäude, Strohmieten oder Heuschober oder
- Anzünden von Holz, Benzin, Öl usw.
Diese Beleuchtung reicht für den Soldaten dazu aus, Ziele vor der Brandstelle zu erkennen und zu bekämpfen. Schlagschatten sind zu beachten. Bei der Anlage von Bränden sind die Windrichtung und die Leuchtwirkung auf die eigene Truppe zu berücksichtigen.

 

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