1014. Gefechtsfeldbeleuchtung, Nachtseh-, Radar-, und Geländeüberwachungsgeräte
erleichtern Aufklärung und Sicherung. Sie helfen dem Soldaten, seinen Auftrag
bei eingeschränkter Sicht auszuführen.
Gefechtsfeldbeleuchtung dient der Aufhellung des Gefechtsfeldes für
Beobachtung und Feuerkampf mit
- Licht aus Scheinwerfern,
- pyotechnischen Mitteln und
- Behelfsmitteln.
Nachtsehgeräte erleichtern
- Bewegungen,
- Beobachtung und
- gezieltes Schießen.
Radargeräte zur Gefechtsfeldüberwachung ermöglichen es,
Ziele aufzuklären.
Geländeüberwachungsgeräte, z.B. Sensoren unterstützen
die Sicherung. Sie sprechen auf erschütterungen des Bodens, Berührung,
Geräusche oder Temperaturunterschiede an und zeigen diese über Funk
oder Draht an, oder sie lösen auf andere Weise Alam aus.
1015. Zweck der Gefechtsfeldbeleuchtung ist es, zeitlich
und räumlich begrenzt Sichtverhältnisse wie bei Helligkeit zu schaffen.
Ihr Einsatz soll den Feind überraschen.
Der Soldat muß jede Gefechtsfeldbeleuchtung zum Beobachten und zum Feuerkampf
ausnutzen.
1016. Die Mittel zur Gefechtsfeldbeleuchtung dürfen nur dann und so lange verwendet werden, wie es für den Kampf notwendig ist. Der Einsatz wird dem Soldaten befohlen. Ihre Licht darf die eigene Truppe weder enttarnen noch blenden.
1017. Der Bediener eines Weißlichtscheinwerfers leuchtet entweder unmittelbar auf ein Ziel (direkte Beleuchtung) oder auf eine reflektierende, schräg zur Abstrahlrichtung stehende Fläche, z.B. auf eine Hauswand. Ausnahmsweise kann er aus einer Deckung heraus auf tief hängende Wolken (150 bis 400 m) leuchten (indirekte Beleuchtung). Damit wird die Helligkeit für den Einsatz von BiV-Geräten erhöht.
1018. Infrarot-/Weißlicht-Zielscheinwerfer eignen sich nur zur Zielaufklärung und Zielbeleuchtung beim Feuerkampf gegen Einzelziele. Die Leuchtdauer darf wegen der deindlichen Aufklärung und Waffenwirkung nur bis zu 10 Sekunden betragen.
1019. Zu den pyrotechnischen Mitteln gehören:
- Leuchtpatronen mit oder ohne Fallschirm,
- Bodenleuchtkörper,
- Leuchtgeschosse (artillerie) und Leuchtpatronen (Mörser, schwere Panzerfaust)
sowie
- Leuchtbomben und Leuchtgeschosse aus Luftfahrzeugen.
Mit diesen Mitteln läßt sich das Gefechtsfeld wirkungsvoll und weiträumig
beleuchten.
Die Gefechtsfeldbeleuchtung kann räumlich ausgedehnt werden, wenn mehrere
Geschosse so nacheinander verschossen werden, daß sich ihre Leuchtdauer
überlappt.
1020. Der Soldat schießt die Leuchtpatrone
mit oder ohne Fallschirm in die Richtung, in der er den Feind vermutet oder
bekämpfen will. Am günstigsten wirkt sie, wenn er sie mit einem Winkel
von ungefähr 60° abschießt. Er bleibt dann außerhalb des
Lechtbereichs. Beim Verschießen der Leuchtpatronen mit Fallschirm muß
er die Windrichtung beachten.
Die Leuchtdauer beträgt
- bis zu 10 Sekunden beim Leuchtsatz ohne Fallschirm
- bis zu 20 Sekunden beim Leuchtsatz mit Fallschirm.
Unter günstigen Bedingungen kann man in 100 m Entfernung noch Einzeleinheiten
erkennen.
1021. Der Bodenleuchtkörper wird vor allem
in der Sicherung, in der Verteidigung und beim Schutz von Objekten verwendet.
Er beleuchtet das Gelände in einem Umkreis von etwas 100 m bis zu 40 Sekunden
und alarmiert zugleich.
Der Soldat löst einen Bodenleuchtkörper mit Hilfe einer Abzugsvorrichtung
(Leine, Zugdraht) aus. Ist der Bodenleuchtkörper mit einem Spann- oder
einem Stolperdraht verbunden. löst der Feind ihn bei Berührung aus.
1022. Leuchtpatronen der Mörser und Leuchtgeschosse
der Artillerie haben eine Leuchtdauer von etwa einer Minute. Der Leuchtradius
ist verschieden. Die Leuchtkörper der Leuchtpatronen/-geshosse sind mit
einem Fallschirm versehen.
Leuchtpatronen der schweren Panzerfaust haben eine Leuchtdauer von etwa
30 Sekunden bei einer Ausstoßhöhe von 200 m. Der Leuchtradius beträgt
200 m, die Reichweite bis zu 1700 m.
1023. Leuchtbomben oder Leuchtgeschosse, von Luftfahrzeuge abgeworfen oder abgeschossen, sind mit einem Fallschirm versehen. Leuchtbomben haben einen besonders großen Leuchtradius und eine lange Leuchtdauer.
1024. Blitzlichtbomben erzeugen einen Augenblick lang taghelles Licht. Aufklärungsflugzeuge verwenden sie für Luftaufnahmen bei Nacht.
1025. Zur Gefechtsfeldbeleuchtung eignen sich auch Brände
im Zielgelände. Sie werden entfacht, durch
- Schießen mit Leuchtspurmunition, Brand-, Nebel- oder Sprenggeschossen,
z.B. auf Gebäude, Strohmieten oder Heuschober oder
- Anzünden von Holz, Benzin, Öl usw.
Diese Beleuchtung reicht für den Soldaten dazu aus, Ziele vor der Brandstelle
zu erkennen und zu bekämpfen. Schlagschatten sind zu beachten. Bei der
Anlage von Bränden sind die Windrichtung und die Leuchtwirkung auf die
eigene Truppe zu berücksichtigen.